18546 Sassnitz

Bebauungsplan Nr. 53 „Seniorenwohnanlage Victoriastraße“ der Stadt Sassnitz - Einstellung der Bekanntmachung

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 53 „Seniorenwohnanlage Victoriastraße“ der Stadt Sassnitz wird im Norden durch die bebauten Grundstücke Hauptstraße 22 und 23, im Osten durch die bebauten Grundstücke Hermann-Bebert-Straße 1, 2, 3 und 3a, im Süden durch die bebauten Grundstücke Seestraße 40a und Victoriastraße 4a und im Westen durch die bebauten Grundstücke Victoriastraße 9, 10 und 11 sowie Hauptstraße 21 begrenzt. Er umfasst die Flurstücke 315 (Teilfläche), 324/2, 324/3, 324/4, 324/5, 325/1, 325/2, 326/1 und 326/2 der Flur 5 in der Gemarkung Sassnitz.

Verfahrensort:
18546 Sassnitz

Rechtsgrundlage:
Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren nach § 13a (3) für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Dieser Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung hier unterrichten und sich zur Planung äußern.

Verfahrensbeschreibung:
Als Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 53 „Seniorenwohnanlage Victoriastraße“ der Stadt Sassnitz werden die Wiedernutzbarmachung innerstädtischer Flächen verbunden mit einer angemessenen Nachverdichtung, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung altersgerechten Wohnraums sowie die Sicherung der städtebaulichen und der gestalterischen Qualität durch Festsetzungen im Bebauungsplan verfolgt. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 „Seniorenwohnanlage Victoriastraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. An dieser Stelle ist nur die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 53 „Seniorenwohnanlage Victoriastraße“ der Stadt Sassnitz gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Bekanntmachung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB über die Aufstellung dieser Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zusammen mit der Bekanntmachung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, eingestellt. Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen einer allgemein zugänglichen Öffentlichkeitsveranstaltung am 11. November 2025 um 18:00 Uhr im Alten Kühlhaus in der Hafenstraße 12d in Sassnitz (Stadthafen) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.Ergänzend werden die Unterrichtungsunterlagen durch die Stadt Sassnitz ab 24.11.2025 im B-Server für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 03.11.2025 - 19.12.2025


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz
Tel.: 038392-68214
stadtsanierung@sassnitz.de