18546 Sassnitz

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13.1 „Gutshof Lancken“ der Stadt Sassnitz - Einstellung der Bekanntmachung

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Durch die Stadt Sassnitz wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13.1 „Gutshof Lancken“ für den Bereich um den Einkaufsmarkt Am Lanckener Gutshof 38 in Sassnitz (Lidl-Markt) aufgestellt. Das Plangebiet der in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13.1 „Gutshof Lancken“ wird im Norden durch das ehemalige Gutshaus Lancken, im Osten durch ein ehemaliges Gutsgebäude und das Wohngebäude Am Lanckener Gutshof 1, im Süden durch die Grünfläche an der Ampelkreuzung B 96/L 29/Dorfstraße sowie im Westen durch die Wohngebäude Am Lanckener Gutshof 33/34 und 35 umschlossen. Es umfasst im Einzelnen die Flurstücke 19/4, 19/5, 20/5, 20/9, 20/10, 20/11, 20/12, 20/13, 21/2, 21/3, 21/4, 22/3, 22/5, 22/6, 22/7, 22/9, 22/10, 22/11, 23, 40/3 (Teilfläche), 41/1 (Teilfläche) und 41/2 der Flur 3 in der Gemarkung Lancken bei Sassnitz.

Verfahrensort:
18546 Sassnitz

Rechtsgrundlage:
Veröffentlichung der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 (2) BauGB im Internet vor Beginn der Auslegung

Verfahrensbeschreibung:
Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13.1 „Gutshof Lancken“ der Stadt Sassnitz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erhöhung der Verkaufsfläche auf 1.456 m², für die Anpassung der Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze und für die Neuregelung der Anpflanzung der Einzelbäume geschaffen werden. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13.1 „Gutshof Lancken“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Hier ist die Bekanntmachung über die Wiederholung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit am Aufstellungsverfahren eingestellt. (Die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt, weil das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Sassnitz (Fortschreibung 2023) und die Auswirkungsanalyse (Stand Mai 2025) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10. Juni 2025 bis zum 11. Juli 2025 nicht mit veröffentlicht und ausgelegt wurden.) Die entsprechenden Planungsunterlagen werden durch die Stadt Sassnitz vom 21. Juli 2025 bis zum 25. August 2025 gesondert unter B-Plan-Services eingestellt.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 14.07.2025 - 25.08.2025


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz
Tel.: 038392-68214
stadtsanierung@sassnitz.de


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