18546 Sassnitz

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Fährterrassen Trelleborger Straße“ der Stadt Sassnitz - Einstellung von Bekanntmachungen

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Durch die Stadt Sassnitz wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Fährterrassen Trelleborger Straße“ der Stadt Sassnitz für den Bereich des sogenannten Fährtrichters (ehemalige Fahrzeugaufstellfläche für den Fährverkehr nach Trelleborg und Rönne) mit den angrenzenden Böschungen) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Fährterrassen Trelleborger Straße“ der Stadt Sassnitz wird im Norden durch die Wohngebäude Stralsunder Straße 3, 4, 5, 6, 6a, 7a und 7b, im Osten durch die Wohngebäude Bahnhofstraße 7a, 8, 9, 10 und 11, im Süden durch die Hafenmauer im Bereich des Glasbahnhofs, im Südwesten durch das Gebäude Trelleborger Straße 11 a, das Wohngebäude Trelleborger Straße 10 und 11 sowie das unbebaute Grundstück Trelleborger Straße 12a und im Nordwesten durch die Verkehrsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Fährterrassen Trelleborger Straße“ umschlossen. Er umfasst die Flurstücke 592/7, 592/8, 592/9 und 592/10 der Flur 5 in der Gemarkung Sassnitz, die Flurstücke 218/6 und 218/11 (Teilfläche) der Flur 6 in der Gemarkung Sassnitz sowie die Flurstücke 1/30 (Teilfläche), 1/31 und 1/59 (Teilfläche) der Flur 7 in der Gemarkung Sassnitz.

Verfahrensort:
18546 Sassnitz

Rechtsgrundlage:
Veröffentlichung der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 (2) BauGB im Internet vor Beginn der Auslegung

Verfahrensbeschreibung:
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Fährterrassen Trelleborger Straße“ der Stadt Sassnitz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Hotel- und Ferienwohnungsanlage im Bereich des sogenannten Fährtrichters geschaffen werden. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Fährterrassen Trelleborger Straße“ der Stadt Sassnitz erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Hier sind die Bekanntmachungen über die Anpassungen des Geltungsbereichs und über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit am Planverfahren eingestellt Die entsprechenden Planungsunterlagen werden durch die Stadt Sassnitz vom 23. Juni 2025 bis zum 30. Juli 2025 gesondert unter B-Plan-Services eingestellt.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 16.06.2025 - 30.07.2025


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz
Tel.: 038392-68214
stadtsanierung@sassnitz.de


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