18546 Sassnitz

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13.1 „Gutshof Lancken“ der Stadt Sassnitz - Einstellung der ortsüblichen Bekanntmachungen zum Verfahrenswechsel und nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Der Geltungsbereich dieser Planung wird im Norden durch das ehemalige Gutshaus Lancken, im Osten durch ein ehemaliges Gutsgebäude und das Wohngebäude Am Lanckener Gutshof 1, im Süden durch die Grünfläche an der Ampelkreuzung B 96/L 29/Dorfstraße sowie im Westen durch die Wohngebäude Am Lanckener Gutshof 33/34 und 35 umschlossen.

Verfahrensort:
18546 Sassnitz

Rechtsgrundlage:
Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren nach § 13a (3) für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Dieser Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung hier unterrichten und sich zur Planung äußern.

Verfahrensbeschreibung:
Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verkaufsflächenerhöhung des dortigen Einkaufsmarktes geschaffen werden.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 08.04.2024 - 17.05.2024


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz
Tel.: 038392-68214
Fax: 038392-68209
stadtsanierung@sassnitz.de