23701 Süsel

29. Änderung Flächennutzungsplan

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Im Bereich der Ortschaft Kesdorf zwischen der Ottendorfer Straße und dem Woltersmühlener Weg;

Verfahrensort:
23701 Süsel

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süsel; hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Eutin
Markt 1
23701 Eutin