06420 Könnern

Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Nelben

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung besteht aus dem Flurstück 121/1 sowie aus Teilflächen der Flurstücke 8067 und 8068 der Flur 3 innerhalb der Gemarkung Nelben.

Verfahrensort:
06420 Könnern

Rechtsgrundlage:
§§ 3 (2), 4 (2), 4a (2) BauGB: Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung des Entwurfes der Bauleitplanung mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet mit der Möglichkeit, Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Verfahrensbeschreibung:
Die Einbeziehungssatzung soll nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden. Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Diese Einbeziehungssatzung verfolgt das Ziel, einzelne Außenbereichsflächen grundsätzlich in den bebaubaren Innenbereich einzubeziehen.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Könnern
Markt 1
06420 Könnern

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Dauer der Beteiligung: 02.02.2024 - 29.04.2024


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Könnern
Markt 1
06420 Könnern
martin.jaeger@stadt-koennern.de