86609 Donauwörth

13. Änderung Flächennutzungsplan

Plangebietsbezeichnung (kurz):
13. Änderung Flächennutzungsplan

Verfahrensort:
86609 Donauwörth

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Großen Kreisstadt Donauwörth für die 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage nordöstlich von Zirgesheim“. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 25.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen Verfahrensart Der Flächennutzungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB geändert. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Anlass ist das Ziel die erneuerbaren Energien in der Stadt Donauwörth auszubauen und daher die Baurechtschaffung einer Freiflächen-PV-Anlage im Ortsteil Zirgesheim. Auf bisher land-wirtschaftlich genutzter Fläche soll ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO mittels vorhabenbe-zogenem Bebauungsplan ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern. Geltungsbereich Der Lageplan des Stadtbauamtes vom 25.05.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der FNP-Änderung ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan). Öffentliche Auslegung Darüber hinaus hat der Stadtrat in der Sitzung vom 25.05.2023 die 13. Änderung des Flächennnutzungsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung sowie der räumliche Geltungsbereich können im Stadtbauamt, Zimmer 012, Reichsstraße 39 bzw. auf der Internetseite der Stadt unter https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Donauw%C3%B6rth/karte bzw. unter https://www.donauwoerth.de/leben-in-donauwoerth/bauen-und-wohnen/stadtbauamt/stadtplanung-bauleitplanung in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024 zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Vormittag Nachmittag Montag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Terminvereinbarungen Dienstag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Terminvereinbarungen Mittwoch 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr nur interner Dienstbetrieb Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform, während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter stadtplanung@donauwoerth.de abgegeben werden. Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebietes Stadtplanung unter 0906 789-615 oder 0906 789-616. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Änderung über die Flächennutzugsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit de Änderung der FNP-Änderung nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet veröffentlicht. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRD (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Datenschutz: Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Stadt Donauwörth, vertreten durch Oberbürgermeister Jürgen Sorré, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906/789-0, E-Mail: stadt@donauwoerth.de. Die Daten werden erhoben, um die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Be-lange im Rahmen von Bauleitplanverfahren bei der Aufstellung / Änderung vom Flächennut-zungsplan / von Bebauungsplänen durchführen zu können und um die eingegangenen Stel-lungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange behandeln zu können. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO, § 3 Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB), § 3 Abs. 2 BauGB. § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 BauGB und § 1 Abs. 7 BauGB Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.donauwoerth.de abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördli-chen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter Stadt Donauwörth, Datenschutzbeauftragter, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, Telefon: 0906/789-0, E-Mail: daten-schutz@donauwoerth.de, erreichen können. Donauwörth, den 22.03.2024

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Donauwörth
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 02.04.2024 - 06.05.2024


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Donauwörth
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

Ansprechpartner: Marco Schwartz
Tel: 0906/789-616
Mail: marco.schwartz@donauwoerth.de