06385 Aken (Elbe)

Bebauungsplan Nr. 22/2022 „Sondergebiet großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel | nördlich der Dessauer Chaussee (L 63)“ - Stadt Aken (Elbe)

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 22/2022 „Sondergebiet großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel | nördlich der Dessauer Chaussee (L 63)“ der Stadt Aken (Elbe) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Verfahrensort:
06385 Aken (Elbe)

Rechtsgrundlage:
§§ 3 (2), 4 (2), 4a (2) BauGB: Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung des Entwurfes der Bauleitplanung mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet mit der Möglichkeit, Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Verfahrensbeschreibung:
Der Stadtrat der Stadt Aken (Elbe) hat in seiner Sitzung vom 06.10.2022 mit Beschluss-Nr. 255-32./22 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 22/2022 „Sondergebiet großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel | nördlich der Dessauer Chaussee (L 63)“ beschlossen und in seiner Sitzung vom 26.06.2025 mit Beschluss-Nr. 89-09./25 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 22/2022 gebilligt und ihn zur Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, auf den Flächen des ehemaligen Autohauses sowie des Getränkemarktes an der Dessauer Chaussee (L 63), die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Lebensmittel-Einzelhandelsstandort zu schaffen - um die Nah- und Grundversorgung im Kernstadtgebiet zu sichern und zu verbessern. Zugleich soll der eingetretene städtebauliche Missstand durch die leerstehende Gewerbebrache des Autohauses beseitigt werden (Wiedernutzbarmachung von Flächen). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Flächennutzungsplan der Stadt Aken (Elbe) soll gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB - für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 22/2022 - im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Einheitsgemeinde Stadt Aken (Elbe)
Markt 11
06385 Aken (Elbe)

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Dauer der Beteiligung: 16.07.2025 - 18.08.2025


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Einheitsgemeinde Stadt Aken (Elbe)
Markt 11
06385 Aken (Elbe)

Ansprechpartner: StadtLandGrün Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid Friedewald GbR | Frau Astrid Friedewald, Architektin für Stadtplanung
Tel: 0345 / 23 97 72-13
Mail: astrid.friedewald@slg-stadtplanung.de

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