23701 Eutin

30. Änderung Flächennutzungsplan

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Gebiet in der Ortschaft Sielbeck, westlich der Eutiner Straße und östlich des Kellersees

Verfahrensort:
23701 Eutin

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eutin; hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB. Planungsziel ist Ausweisung einer Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan für Tourismus und Wohnen.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Eutin
Markt 1
23701 Eutin

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Dauer der Beteiligung: 03.05.2024 - 06.06.2024


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Eutin
Markt 1
23701 Eutin
Tel.: 04521/793-331
t.arndt-assmann@eutin.de