23701 Eutin

Bebauungsplan Nr. 149

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Gebiet in der Ortschaft Sielbeck, westlich der Eutiner Straße und östlich des Kellersees

Verfahrensort:
23701 Eutin

Rechtsgrundlage:
§§ 4a (2), 3 (1), 4(1) frühzeitige gleichzeitige Unterrichtung: 1. Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

Verfahrensbeschreibung:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 149 der Stadt Eutin; hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB. Planungsziel ist Ausweisung einer Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan für Tourismus und Wohnen zur Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 149, mit dem ein Nutzungsmix von Dauerwohnen, Ferienwohnen und gastronomischer Nutzung festgesetzt werden soll.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Stadt Eutin
Markt 1
23701 Eutin

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Dauer der Beteiligung: 03.05.2024 - 06.06.2024


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Stadt Eutin
Markt 1
23701 Eutin
Tel.: 04521/793-331
t.arndt-assmann@eutin.de